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ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG
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Teilqualifizierungen der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG bieten:
– den Erwerb berufsanschlussfähiger, berufsbegleitender und bedarfsgerechter Teilqualifikationen des jeweiligen Arbeitgeberverbandes / des regionalen Bildungswerkes
– AZAV *-zertifizierte, standardisierte und auf anerkannten Ausbildungsberufen basierende Module, die mit einer Prüfung enden
– eine öffentliche Förderung von Arbeitssuchenden oder an- und ungelernten Beschäftigten in Unternehmen
– eine mögliche Begleitung bis zur Externenprüfung im Facharbeiterberuf
Von der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG und dem Gütesiegel profitieren Unternehmen, Beschäftigte und die Gesellschaft:
– Teilqualifikation fördert das Potenzial in der Gruppe Geringqualifizierter und verbessert die Einsatzmöglichkeiten von an- und ungelernten Mitarbeitern
– Teilqualifizierungen orientieren sich am bestehenden Fachkräftebedarf vor Ort in den Unternehmen
– Teilqualifikation eröffnet neue Horizonte und Chancen für Menschen und Unternehmen
– Teilqualifikation baut Brücken zur Vollqualifikation und stärkt die Beschäftigungsfähigkeit von un- und angelernten Mitarbeitern
– Teilqualifizierungen ergänzen und stützen das duale Ausbildungssystem
Eine Übersicht aller branchenbezogenen Module und Berufsbilder sowie weitere Informationen und Angebote rund um Teilqualifizierungen erhalten Sie in der Informationsbroschüre oder unter
www.nachqualfizierung.de
Ansprechpartner:
Dr. Peter Janßen (0211/4573-245, janssen@bwnrw.de)
Das BWNRW setzt die ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG in Nordrhein-Westfalen um in Kooperation mit der Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH.
* Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
BILDUNG.WIRTSCHAFT.NRW
Geförderte Weiterbildung für die Arbeitswelt 4.0
ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG -
"Eine TQ besser!"
Zertifikatslehrgang "Digitalisierung und vernetzte Produktion in der Chemie"
Q 4.0 - Netzwerk zur Qualifizierung des Berufsbildungspersonals im digitalen Wandel